Rechtliche Betreuung

Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzlich geregelte Form der Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder eines besonderen Lebensumstands bestimmte rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und dient dem Ziel, die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.

Eine rechtliche Betreuung wird ausschließlich durch das Betreuungsgericht eingerichtet. Das Gericht prüft sorgfältig, ob eine Betreuung überhaupt notwendig ist, für welche Aufgabenbereiche sie erforderlich ist und wie lange sie bestehen soll. Eine Betreuung darf nur so weit gehen, wie es tatsächlich notwendig ist – nicht mehr.

Keine Bevormundung, sondern Unterstützung

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass rechtliche Betreuung mit Bevormundung, Kontrolle oder dem Entzug von Selbstständigkeit gleichzusetzen sei. Das Gegenteil ist der Fall.

Rechtliche Betreuung bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll die betreute Person dabei unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten und Nachteile oder Gefahren zu vermeiden, die ohne Unterstützung entstehen könnten. Ziel ist stets eine Verbesserung der Lebenssituation, nicht deren Einschränkung.

Die betreute Person bleibt grundsätzlich handlungsfähig und entscheidungsbefugt. Sie wird nicht „entmündigt“. Nur in den vom Gericht ausdrücklich festgelegten Aufgabenbereichen handelt der rechtliche Betreuer unterstützend oder – wenn notwendig – stellvertretend.

Orientierung am Willen und Wohl der betreuten Person

Ein zentrales Grundprinzip der rechtlichen Betreuung ist die Ausrichtung am Wunsch und Willen der betreuten Person. Rechtliche Betreuer sind gesetzlich verpflichtet,

  • die Wünsche der betreuten Person zu ermitteln,
  • diese Wünsche ernst zu nehmen und
  • ihr Handeln danach auszurichten.

Entscheidungen dürfen nicht „über den Kopf hinweg“ getroffen werden. Der rechtliche Betreuer hat die Aufgabe, zu erklären, zu beraten und gemeinsam mit der betreuten Person Lösungen zu entwickeln. Nur wenn ein geäußerter Wunsch objektiv zu einer erheblichen Gefahr für die Person selbst oder ihr Vermögen führen würde, darf davon abgewichen werden.

Das Wohl der betreuten Person steht dabei immer im Mittelpunkt. Dieses Wohl ist nicht abstrakt zu verstehen, sondern orientiert sich an der individuellen Lebenssituation, den persönlichen Wertvorstellungen, der Biografie und den sozialen Bindungen der betreuten Person.

Individuelle und begrenzte Aufgabenbereiche

Eine rechtliche Betreuung umfasst nur die Aufgabenbereiche, in denen tatsächlich Unterstützung benötigt wird. Typische Bereiche sind beispielsweise:

  • Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Behörden- und Sozialleistungsangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten

Andere Lebensbereiche bleiben vollständig in der Verantwortung der betreuten Person. Eine „Rundumkontrolle“ des Lebens findet nicht statt.

Zudem ist die Betreuung zeitlich begrenzt. Das Gericht überprüft regelmäßig, ob sie weiterhin erforderlich ist oder ob sie eingeschränkt oder aufgehoben werden kann.

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Gute rechtliche Betreuung basiert auf Vertrauen, Respekt und Kommunikation. Der rechtliche Betreuer versteht sich nicht als Entscheider über das Leben eines anderen Menschen, sondern als verlässlicher Ansprechpartner und Unterstützer.

Die betreute Person wird aktiv einbezogen, informiert und – soweit möglich – in Entscheidungen bestärkt. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, Selbstständigkeit zu fördern und neue Handlungsspielräume zu eröffnen.

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